

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hundetraining coole Socke
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die vom Hundetraining Coole Socke (im Folgenden „Hundeschule“ genannt) angeboten werden. Sie regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hundeschule und den Kunden. Durch die Buchung einer Dienstleistung akzeptiert der Kunde die nachfolgenden AGB in vollem Umfang. Die Datenschutzerklärung der Hundeschule ist Bestandteil dieser AGB.
1.2 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen der Hundeschule und dem Kunden kommt mit der Bestätigung der Buchung durch die Hundeschule zustande. Die Bestätigung der Buchung erfolgt schriftlich, entweder per E-Mail oder SMS.
1.3 Teilnahmevoraussetzungen
Die Buchung von Dienstleistungen der Hundeschule ist ausschliesslich Personen vorbehalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige können nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen teilnehmen.
2. Leistungen und Angebote
2.1 Angebotene Dienstleistungen
Die Hundeschule bietet Einzeltrainings, Gruppenstunden, Online-Schulungen sowie telefonische und Online-Beratung an, um Kunden im Umgang mit ihrem Hund zu unterstützen. Ein bestimmter Trainingserfolg kann nicht garantiert werden, da dieser von der Umsetzung des Gelernten durch den Hundehalter abhängt.
2.2 Durchführung von Gruppenstunden
Gruppenstunden finden nur statt, sofern mindestens drei Teams (bestehend aus Hund und Halter) angemeldet sind. Bei weniger Anmeldungen behält sich die Hundeschule das Recht vor, die Stunde abzusagen oder zu verschieben. In einem solchen Fall wird der Kunde rechtzeitig informiert, und es werden alternative Optionen angeboten.
2.3 Obligatorische Junghunde- und Erziehungskurse
Die Hundeschule ist mit der Bewilligungsnummer ZH-HAB-1144280729 dazu berechtigt, die vom Veterinäramt Zürich obligatorischen Junghunde- und Erziehungskurse anzubieten. Die Bestätigung für die obligatorischen Kurse kann nur ausgestellt werden, sofern die vom Kanton vorgegebenen Stunden aktiv absolviert und die Lernziele des Veterinäramtes erreicht wurden. Kunden, die einen obligatorischen praktischen Kurs ab dem 01.06.25 gemäss revidiertem Hundegesetz absolvieren müssen, verpflichten sich, wahrheitsgemäss anzugeben, ob sie vorab einen gesetzlich vorgeschriebenen Theoriekurs besucht haben, sofern dies Bestandteil der Ausbildung ist.
2.4 Obligatorische Theoriekurse
Die Hundeschule ist mit der Bewilligungsnummer ZH-HAB-1144280729 ab dem 01.06.2025 dazu berechtigt, die vom Veterinäramt Zürich obligatorischen Theoriekurse anzubieten. Die Bestätigung für den Theoriekurs kann nur ausgestellt werden, sofern der Onlinekurs absolviert und die Lernkontrolle bestanden wurde. Aufgrund der Anwesenheitspflicht muss während des gesamten Kurses die Kamera angeschaltet bleiben.
2.5 Obligatorische praktische Hundekurse
Die Hundeschule ist mit der Bewilligungsnummer ZH-HAB-1144280729 ab dem 01.06.2025 dazu berechtigt, die vom Veterinäramt Zürich obligatorischen praktischen Hundekurse anzubieten. Die Bestätigung für die obligatorischen Praxiskurse kann nur ausgestellt werden, sofern die vom Kanton vorgegebenen Stunden aktiv absolviert und die Lernziele des Veterinäramtes erreicht wurden. Bei nicht erreichen der Lernziele muss der Kurs wiederholt werden, oder Einzeltrainings nach Absprache mit der Hundeschule vereinbart werden.
2.4 Online-Beratungen und Kurse
Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Missverständnisse oder Fehlinterpretationen, die aus der Nutzung der Online-Beratungsdienste, sowie Onlinekurse resultieren. Der Kunde ist verantwortlich für die Umsetzung der erhaltenen Ratschläge. Es ist nicht gestattet, Online-Beratungen oder Onlinekurse in Bild oder Ton aufzunehmen.
2.5 Urheberrecht und Nutzung von Schulungsmaterialien
Alle von der Hundeschule bereitgestellten Schulungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Hundeschule nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
2.4 Vertragsbeginn und Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an den Dienstleistungen der Hundeschule setzt die Annahme der Buchung voraus. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, die Teilnahme eines Hundes oder eines Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn gesundheitliche oder verhaltensbedingte Risiken vorliegen. Der Vertrag beginnt mit dem Eingang der Buchungsbestätigung, die schriftlich per E-Mail oder SMS erfolgt.
3. Trainingsorte
Die Dienstleistungen der Hundeschule können an verschiedenen Orten durchgeführt werden, darunter:
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Beim Kunden zu Hause
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An öffentlich zugänglichen Orten, die der Hundeschule geeignet erscheinen
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Online oder telefonisch
Die genaue Örtlichkeit wird bei Gruppenstunden von der Hundeschule vorgegeben und mindestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich mitgeteilt. Die Hundeschule behält sich vor, den Trainingsort je nach Bedarf zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben, wobei die Zumutbarkeit für den Kunden und dessen Hund berücksichtigt wird.
4. Feiertage und Schulferien Kanton Zürich
An offiziellen Feiertagen und während der Schulferien des Kantons Zürich behält sich die Hundeschule vor, keine Gruppenstunden oder Onlinekurse durchzuführen.
5. Anpassung der Trainingsform bei Bedarf
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Kunden und ihre Hunde bei Bedarf aus der Gruppe auszuschliessen, um ein harmonisches und effektives Lernumfeld zu gewährleisten. In solchen Fällen kann nach Absprache ein Einzeltraining gegen einen Aufpreis angeboten werden, das gezielt auf die individuellen Bedürfnisse von Mensch und Hund eingeht. Jeder Fall wird einzeln geprüft, wobei die Zumutbarkeit für den Kunden und den Hund im Vordergrund steht.
6. Ausschluss von Trainings und Kursen
Die Hundeschule ist berechtigt, Kunden aus wichtigem Grund von Trainings auszuschliessen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
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Der Hund an einer ansteckenden Krankheit leidet, krank oder verletzt ist
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Der Hund eine Gefahr für andere Hunde oder Personen darstellt.
In solchen Fällen bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen. Sollte die Krankheit oder der Grund des Ausschlusses entfallen, kann der Kunde einen neuen Termin zur Nachholung der verpassten Stunden vereinbaren, sofern dies im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen möglich ist.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Registrierung und Versicherung des Hundes
Die Teilnehmenden bestätigen, dass ihr Hund gemäss den aktuellen gesetzlichen Vorgaben angemeldet ist und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
7.2 Gesundheitszustand und Impfschutz des Hundes
Der Kunde sichert zu, dass sein Hund gesund ist, einen vollständigen Impfschutz aufweist und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Obligatorische Impfungen sind: Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten. Der Impfausweis des Hundes muss auf Verlangen der Hundeschule vorgelegt werden.
7.3 Verantwortung des Kunden während des Trainings
Der Kunde trägt die Verantwortung für seinen Hund vor, während und nach dem Training. Der Hund ist vom Kunden eigenverantwortlich zu sichern und zu beaufsichtigen. Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache am Training teilnehmen. Der Kunde verpflichtet sich ausserdem, die Hundeschule vor Trainingsbeginn über eventuelle Verhaltensprobleme, Ängste oder gesundheitliche Einschränkungen seines Hundes zu informieren.
7.4 Verhaltensregeln
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die von der Hundeschule vorgegebenen Verhaltensrichtlinien während des Trainings zu befolgen.
7.5 Zahlungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung der vereinbarten Gebühren, wie in den Zahlungsbedingungen unter Punkt 9 aufgeführt.
8. Pflichten der Hundeschule
Die Hundeschule verpflichtet sich, die Kunden über alle geltenden Verhaltensregeln während des Trainings zu informieren und bei Änderungen von Trainingsorten oder -zeiten frühzeitig Bescheid zu geben.
9. Preise und Gebühren
9.1 Preise
Die aktuellen Preise für die angebotenen Dienstleistungen sind auf der Website von Hundetraining coole Socke einsehbar. Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Anfahrtskosten bei Trainings vor Ort, werden gesondert ausgewiesen. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert und gelten nicht rückwirkend für bereits vereinbarte oder laufende Kurse.
9.2 Abos
5er-Abos sind ab dem Kaufdatum fünf Monate gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Die Abos sind nicht übertragbar. Nicht eingelöste Stunden werden weder erstattet noch gutgeschrieben.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Zahlungsfrist
Die Zahlungspflicht entsteht mit Eingang der Anmeldebestätigung. Die Zahlung hat innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist gemäss ausgestellter Rechnung zu erfolgen. Alternativ kann die Bezahlung vor Beginn der Lektion vor Ort per Twint oder bar erfolgen.
10.2 Stornierungen und Verschiebungen
Einzelstunden können bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei einer Stornierung oder Verschiebung weniger als 48 Stunden vor dem Termin wird der volle Preis in Rechnung gestellt.
Bei Gruppenstunden, Kursen und Trainingspaketen ist eine Stornierung oder Verschiebung nicht möglich. Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Gebühr von 50 % des Kurspreises fällig. Abmeldungen innerhalb von 7 Tagen vor Kursstart werden vollständig berechnet.
10.3 Absenzen
Für die obligatorischen Junghunde- und Erziehungskurse Gruppenstunden, sowie praktische Hundekurse in der Gruppe ist maximal 1 Absenz erlaubt, welche nach Absprache mit der Hundeschule in einer anderen Gruppe nachgeholt werden kann. Bei mehr als 1 Absenz müssen die versäumten Stunden durch ein Einzeltraining nachgeholt werden, das mit einem Aufpreis pro Stunde berechnet wird.
11. Haftung
Die Hundeschule haftet nur für Schäden, die durch nachweisbare grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht wurden. Für alle anderen Schäden, insbesondere solche, die durch das Verhalten des Hundes entstehen, haftet ausschliesslich der Kunde.
Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für das Erkranken eines Hundes oder Schäden durch Krankheit, Bissverletzungen, Unfälle oder das Entlaufen eines Hundes.
12. Ton- und Bildaufnahmen
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, während der Trainingsstunden Foto- und Videoaufnahmen zu machen. Diese Aufnahmen können für interne Schulungszwecke oder zu Werbezwecken auf der Website und in sozialen Medien verwendet werden. Vorab wird stets das Einverständnis des Kunden eingeholt, wobei die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Datenschutz nicht verletzt wird.
13. Höhere Gewalt
Fallen Trainingsstunden aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen oder Streiks aus, behält der Kunde das Recht, die gebuchten Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden auf der Website veröffentlicht. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
15. Gültigkeit
Diese aktualisierten AGB sind ab dem 25.03.2025 gültig und gelten für alle Angebote von Hundetraining coole Socke.