

OBLIGATORISCHE KURSE KANTON ZÜRICH
AKTUELLE KURSPFLICHT
Aktuell ist die Hundeausbildung im Kanton Zürich für alle Hunde verpflichtend, die nicht als kleinwüchsig gelten. Ein Hund gilt nur dann als kleinwüchsig, wenn nachgewiesen werden kann, dass beide Elterntiere kleinwüchsig sind – das ist unabhängig von Grösse oder Gewicht. Eine Liste der kleinwüchsigen Hunderasse, findet ihr auf der Homepage des Veterinäramt Zürich. Je nach Alter des Hundes bei der Übernahme müssen verschiedene obligatorische Kurse absolviert werden. Die aktuellen Vorgaben des Veterinäramt sehen wie folgt aus:
Alter des Hundes bei Übernahme oder Welpenförderung Junghundekurs Erziehungskurs
Zuzug in den Kanton ZH (mind. 4 Lektionen) (mind. 10 Lektionen) (mind. 10 Lektionen)
8 - 16 Wochen
16 Wochen - 18 Monate
18 Monate - 8 Jahre
Über 8 Jahre
ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden
Lernziele Junghunde- & Erziehungskurse
Die aktuellen und im obligatorischen Kurs thematisierten Lernziele werden vom Veterinäramt Zürich vorgegeben. Eine detaillierte Auflistung findest du im Reglement zur praktischen Hundeausbildung
(Abschnitt II. Praktische Hundeausbildung).
Kursbestätigung für Junghunde- & Erziehungskurse
Um eine Bestätigung für die Absolvierung der obligatorischen Kurse zu erhalten, müssen alle Stunden pro Kurs besucht werden. Die Bestätigung wird nur für die Person ausgestellt, welche die Kurse besucht hat, und als Besitzer*in des Hundes eingetragen ist.
ÄNDERUNG AUSBILDUNGSPFLICHT HUNDE
Die revidierte Hundegesetzgebung tritt am 01. Juni 2025 im Kanton Zürich in Kraft.
Ab dem 01. Juni 2025 unterstehen alle im Kanton Zürich gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht – unabhängig von Grösse oder Rasse. Diese gilt nicht rückwirkend.
Wer muss den Theoriekurs absolvieren?
Wer zum ersten Mal einen Hund ab dem 01. Juni 2025 in Kanton Zürich hält, muss einen obligatorischen Theoriekurs besuchen und mit einer Prüfung abschliessen. Der Theoriekurs ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton Zürich zu besuchen.
Wer ist vom Theoriekurs befreit?
-
Personen, die in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Monate am Stück einen Hund gehalten haben.
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Personen, die den Hund von ihrer Partnerin oder ihrem Partner übernehmen, wenn das Tier bereits mindestens sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat.
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Sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen.
(Nachweise werden anhand der zentralen Hundedatenbank oder durch andere geeignete Dokumente erbracht.)
Wer muss den praktischen Kurs absolvieren?
Unabhängig von der Rasse oder Grösse des Hundes muss jeder neue Hundehalter einen praktischen Kurs absolvieren. Dieser besteht aus sechs Lektionen und muss frühestens ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes, spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes absolviert werden. Die praktische Ausbildung gilt ab Inkraftsetzung für alle Hunde, die neu angeschafft werden oder die neu in den Kanton Zürich zuziehen und jünger als zehn Jahre sind.
Lernziele praktischer Kurs
Die aktuellen und im obligatorischen Kurs thematisierten Lernziele werden vom Veterinäramt Zürich vorgegeben. Eine detaillierte Auflistung findest du auf der Homepage des Veterinäramt Zürichs.
Kursbestätigung praktischer Kurs
Um eine Bestätigung für die Absolvierung des obligatorischen Kurses zu erhalten, müssen alle Stunden pro Kurs aktiv besucht und die Lernziele erreicht werden. Die Bestätigung wird nur für die Person ausgestellt, welche die Kurse besucht hat, und als Besitzer*in des Hundes eingetragen ist.
Weitere Informationen findest du auf der Homepage des Veterinäramt Zürichs.
Du hast noch Fragen? Ich freue mich auf deine Kontaktaufnahme.
Aktuell ist die Hundeausbildung im Kanton Zürich für alle Hunde verpflichtend, die nicht als kleinwüchsig gelten. Ein Hund gilt nur dann als kleinwüchsig, wenn nachgewiesen werden kann, dass beide Elterntiere kleinwüchsig sind – das ist unabhängig von Grösse oder Gewicht. Eine Liste der kleinwüchsigen Hunderasse, findet ihr auf der Homepage des Veterinäramt Zürich. Je nach Alter des Hundes bei der Übernahme müssen verschiedene obligatorische Kurse absolviert werden. Die aktuellen Vorgaben gibt das Veterinäramt Zürich vor.